// FÖRDERUNG VON UNTERNEHMENSBERATUNGEN FÜR KMU
Bis zu 2.400 € Zuschuss für Ihre Beratung.
Der Bund fördert Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen über das BAFA. Auch unsere konzeptionellen Beratungen betterCHECK, betterAUTOMATE und betterFINANCE sind förderfähig. Diese Seite zeigt Ihnen kompakt, was gefördert wird, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag abläuft.
// 01 · FÖRDERGEGENSTAND
Was genau gefördert wird.
Gefördert wird die Beratung – also Analyse, Konzeption und Handlungsempfehlung. Nicht gefördert werden kostenlose Vorleistungen und die spätere operative oder technische Umsetzung. Diese Trennung ziehen wir sauber durch Leistungsbeschreibung, Vertrag, Rechnung und Bericht.
Förderfähiger Kern unserer Beratungen
- Analyse der aktuellen Ausgangssituation im betroffenen Unternehmensbereich
- Benennung konkreter Schwachstellen und ihrer Ursachen
- Definition von Zielbild, Zielgrößen und Prioritäten
- Konzeption eines nachvollziehbaren Soll-Prozesses
- Priorisierter Maßnahmen- und 90-Tage-Plan mit konkreter Umsetzungsanleitung
- Schriftlicher Beratungsbericht als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage
Nicht Bestandteil der geförderten Beratung
- technische Einrichtung, Konfiguration oder Migration von Systemen (CRM, ERP, Buchhaltung, Automatisierungsplattformen)
- Programmierung, Schnittstellen- und Workflow-Implementierung, Landingpages
- Content-Produktion, Social-Media-Posting oder Anzeigensteuerung
- laufende Leadgenerierung, Vermittlung oder Vorqualifikation
- laufender Betrieb, Support und Schulungen im Tagesgeschäft
- erfolgsabhängige Verkaufsförderung und Provisionen
Saubere Trennung
Förderfähige Beratung und nicht förderfähige Umsetzung werden in Leistungsbeschreibung, Vertrag, Rechnung und Bericht eindeutig getrennt. Nur der konzeptionelle Beratungsanteil wird für den BAFA-Antrag angesetzt.
Mögliche Förderung bei 3.000 € netto
* bei vollständiger Anerkennung von 3.000 € förderfähigem Netto-Beratungshonorar. Die endgültige Entscheidung trifft das BAFA.
// 02 · UNSERE FÖRDERFÄHIGEN BERATUNGEN
Drei Beratungen, ein Förderweg.
Der Ablauf ist für alle drei identisch: kostenloser Einstieg, dann die konzeptionelle Beratung für 3.000 € netto – und genau diese Beratung ist förderfähig. Den Textvorschlag für das Antragsfeld „Beratungsgegenstand“ finden Sie jeweils direkt in der Karte.
// Vertrieb & Markt
betterCHECK
Der betterCHECK selbst ist pro bono und nicht Gegenstand des Förderantrags. Förderfähig ist die anschließende konzeptionelle Beratung zur Vertriebs- und Marktausrichtung.
Betriebsindividuelle Analyse und Konzeption einer systematischen B2B-Verkaufsförderung: Analyse der Markt-, Positionierungs- und Vertriebssituation, Ermittlung konkreter Schwachstellen, Definition von Zielmarkt und Ideal Customer Profile, Konzeption eines nachvollziehbaren Vertriebs- und Pipeline-Prozesses sowie ein priorisierter Maßnahmenplan.
betterCHECK ansehen// Prozesse & Automatisierung
betterAUTOMATE
Förderfähig ist die konzeptionelle Beratung zur Automatisierung und Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse – nicht die technische Implementierung der Workflows.
Betriebsindividuelle Analyse und Konzeption zur Automatisierung von Geschäftsprozessen: Aufnahme der Prozess- und Systemlandschaft, Ermittlung manueller Aufwände und Medienbrüche, Priorisierung der Automatisierungspotenziale, Konzeption eines nachvollziehbaren Soll-Prozesses sowie ein priorisierter Maßnahmenplan.
betterAUTOMATE ansehen// Finanzen & Steuerung
betterFINANCE
Förderfähig ist die konzeptionelle Beratung zu Finanzprozessen, Reporting und Steuerung – nicht die Einrichtung oder Migration Ihrer Buchhaltungssoftware.
Betriebsindividuelle Analyse und Konzeption eines aussagefähigen Finanz- und Controlling-Prozesses: Analyse von Buchhaltungs-, Reporting- und Planungsprozessen, Ermittlung konkreter Schwachstellen, Definition von Kennzahlen und Berichtsstruktur sowie ein priorisierter Maßnahmenplan.
betterFINANCE ansehenWichtig
Dieser Leitfaden begleitet Sie durch den Förderprozess. Er ersetzt keine verbindliche Förderzusage. Maßgeblich sind das Informationsschreiben, die aktuelle Förderrichtlinie und die Prüfung durch Leitstelle und BAFA.
// Kurz gesagt
Der Einstieg kostet nichts. Die Beratung kostet 3.000 €. Ihr Anteil kann bei 600 € liegen.
// 03 · FÖRDERCHECK
Passt Ihr Unternehmen in das Programm?
Diese Punkte sollten vor dem Online-Antrag geklärt sein.
- Das Unternehmen ist rechtlich selbständig und gewerblich oder freiberuflich tätig.
- Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb befinden sich in Deutschland.
- Das Unternehmen erfüllt die EU-KMU-Kriterien: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.
- Das Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz und ist nicht von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Beratung wurde noch nicht beauftragt und hat noch nicht begonnen.
- Im laufenden Kalenderjahr wurden noch nicht mehr als zwei Beratungen beantragt; innerhalb der Richtlinienlaufzeit noch nicht mehr als fünf.
- Die De-minimis-Grenze wird durch den Zuschuss nicht überschritten.
KMU – kurz erklärt
Bei Beteiligungen, einer Holding oder Schwesterunternehmen können Mitarbeiter-, Umsatz- und Bilanzwerte anderer Gesellschaften mitzählen. Bei einer einfachen, unabhängigen GmbH ohne relevante Beteiligungen genügt regelmäßig die Prüfung der eigenen Zahlen. Bei Konzern- oder Beteiligungsstrukturen sollte die Leitstelle oder der Steuerberater vorab prüfen.
De-minimis – nur das Wesentliche
Der BAFA-Zuschuss zählt als staatliche De-minimis-Beihilfe. Ein „einziges Unternehmen“ darf innerhalb eines rollierenden Drei-Jahres-Zeitraums insgesamt höchstens 300.000 € De-minimis-Beihilfen erhalten. Für den Antrag sammeln Sie vorhandene De-minimis-Bescheinigungen; wenn keine Beihilfen vorliegen, wird entsprechend 0 € erklärt. Verbundene Unternehmen können mitzuzählen sein.
Junge Unternehmen
Besteht das Unternehmen bei Antragstellung höchstens ein Jahr, ist zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem anerkannten Regionalpartner erforderlich. Die Bestätigung muss spätestens mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden.
// 04 · VORBEREITUNG
Diese Angaben brauchen Sie für den Antrag.
Die meisten Informationen liegen in der Buchhaltung, in den Handelsregisterunterlagen oder im letzten Jahresabschluss vor.
Unternehmensdaten
- vollständiger Firmenname, Rechtsform und Anschrift
- Gründungsdatum und Anschrift der beratenen Betriebsstätte
- Ansprechpartner mit E-Mail und Telefonnummer
- Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme
- Angaben zu Beteiligungen, Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen
- Bankverbindung des antragstellenden Unternehmens
Förderdaten
- vorhandene De-minimis-Bescheinigungen der vergangenen drei Jahre
- Prüfung, ob bereits andere BAFA-Beratungen im laufenden Jahr beantragt wurden
- gegebenenfalls Bestätigung des Regionalpartnergesprächs bei einem Unternehmen bis zu einem Jahr
Angaben zum Beratungsunternehmen
Für das Antragsfeld „Beratungsgegenstand“
Den passenden Textvorschlag für betterCHECK, betterAUTOMATE oder betterFINANCE finden Sie weiter oben in der jeweiligen Karte – einfach übernehmen und bei Bedarf an Ihre Situation anpassen.
// 05 · ONLINE-ANTRAG
Antrag stellen – Schritt für Schritt.
Der Antrag wird vom beratenen Unternehmen gestellt, nicht von bettERProjects.
Rufen Sie www.bafa.de/unb auf und öffnen Sie den Online-Antrag für „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Portalbezeichnungen können sich ändern.
Übertragen Sie Firmenname, Rechtsform, Gründungsdatum, Anschrift, Ansprechpartner und Bankdaten exakt aus den offiziellen Unterlagen.
Tragen Sie die Betriebsstätte ein, auf die sich die Beratung bezieht. Ihr Standort bestimmt die Förderquote.
Geben Sie Mitarbeiter-, Umsatz-, Bilanz- und Beteiligungsdaten vollständig an und übernehmen Sie vorhandene De-minimis-Beihilfen aus den Bescheinigungen.
Tragen Sie die bettERProjects GmbH als Beratungsunternehmen ein – BAFA-Unternehmens-Nr. (UBF) 228940.
Nutzen Sie den Textvorschlag zu Ihrer Beratung. Beratungshonorar: 3.000 € netto.
Wählen Sie eine im Portal angebotene Leitstelle. Sie prüft die formalen Voraussetzungen und begleitet das Verfahren.
Kontrollieren Sie insbesondere Betriebsstätte, E-Mail-Adresse, Unternehmens-Nr. des Beraters, Kosten und Beratungsgegenstand. Speichern Sie Bestätigung und Vorgangsnummer.
Noch nicht beauftragen
Der abgesendete Antrag allein reicht nicht. Vor Erhalt des Informationsschreibens dürfen Sie den Beratungsvertrag nicht schließen und die Beratung darf nicht beginnen.
// 06 · NACH DEM ANTRAG
Informationsschreiben abwarten. Dann starten.
Das Schreiben bestätigt die formale Vorprüfung, ist aber noch keine endgültige Förderbewilligung.
Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und informiert Sie über das Ergebnis. Bewahren Sie das Schreiben und die Vorgangsnummer auf.
Erst jetzt darf die konzeptionelle Beratung verbindlich beauftragt werden.
Die Beratung wird als Einzelberatung durchgeführt und darf maximal fünf Tage beziehungsweise 40 Stunden umfassen.
bettERProjects dokumentiert Analyse, Schwachstellen, betriebsindividuelle Empfehlungen und die konkrete Umsetzung in einem schriftlichen Bericht.
Die Rechnung ist über das Geschäftskonto zu begleichen. Barzahlung wird nicht anerkannt. Bewahren Sie den bankseitigen Kontoauszug auf.
Liquidität einplanen
Die Förderung wird nachträglich ausgezahlt. Bei 3.000 € netto beträgt die Rechnung bei 19 % Umsatzsteuer 3.570 € brutto. Der Zuschuss folgt erst nach Einreichung und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.
Was bettERProjects Ihnen liefert
- Beratungsvertrag und eindeutige Leistungsbeschreibung
- die konzeptionelle Beratung (betterCHECK, betterAUTOMATE oder betterFINANCE)
- schriftlichen, BAFA-konformen Beratungsbericht
- Rechnung mit klar abgegrenzter Beratungsleistung
- Unterstützung bei Rückfragen zum Inhalt der Beratung
// 07 · VERWENDUNGSNACHWEIS
Unterlagen einreichen und Zuschuss erhalten.
Der vollständige Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben eingereicht werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Verwendungsnachweisformular aus dem Online-Portal
- EU-KMU- und De-minimis-Erklärung
- Beratungsbericht von bettERProjects
- Rechnung von bettERProjects
- Kontoauszug als Nachweis der unbaren Zahlung
- Bestätigung des Regionalpartnergesprächs, falls das Unternehmen bei Antragstellung höchstens ein Jahr bestand
- weitere im Informationsschreiben oder Portal ausdrücklich verlangte Erklärungen
Nutzen Sie den Link und die Hinweise aus dem Informationsschreiben. Halten Sie Vorgangsnummer und Unternehmensdaten bereit.
Beratungszeitraum, Beratungstage, Kosten und Unternehmensdaten müssen in Portal, Vertrag, Bericht und Rechnung übereinstimmen.
Laden Sie die endgültigen, lesbaren und gegebenenfalls unterschriebenen Dokumente als PDF hoch.
Senden Sie den vollständigen Nachweis spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben ab und speichern Sie die Versandbestätigung.
Leitstelle und BAFA prüfen die Unterlagen. Nach positiver Entscheidung wird der Zuschuss auf das im Antrag angegebene Geschäftskonto ausgezahlt.
Häufigster Fehler
Unvollständige oder widersprüchliche Angaben verzögern die Auszahlung. Prüfen Sie insbesondere Beratungszeitraum, Kosten, Unternehmensname, Vorgangsnummer und Zahlungsnachweis.
// 08 · ABSCHLUSSCHECK UND LINKS
So bleibt der Prozess sauber.
Die letzte Kontrolle vor Antrag und Verwendungsnachweis.
Vor Antragstellung
- KMU-Status und Beteiligungen geprüft
- De-minimis-Bescheinigungen zusammengestellt
- 3.000 € Nettohonorar und Beratungsgegenstand geklärt
- BAFA-Unternehmens-Nr. 228940 (bettERProjects GmbH) notiert
- kein Vertrag geschlossen und keine Beratung begonnen
Vor Einreichung des Verwendungsnachweises
- Sechs-Monats-Frist geprüft
- Beratungsbericht vollständig und final
- Rechnung unbar bezahlt und Kontoauszug vorhanden
- KMU- und De-minimis-Erklärung vollständig
- Regionalpartnerbestätigung vorhanden, falls erforderlich
- alle Daten in Portal, Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis stimmen überein
Offizielle Stellen
Kontakt bei Verfahrensfragen
BAFA Referat 413 – Beratungsförderung · Telefon 06196 908-1570 · Erreichbarkeit laut offizieller Programmseite Montag bis Freitag, 10:00–14:00 Uhr. Für konkrete Fragen ist zusätzlich die im Antrag ausgewählte Leitstelle zuständig.
Aktualität
Stand: 19. August 2026 · Förderprogramm derzeit bis 31. Dezember 2026. Portale und Detailvorgaben können sich ändern. Verwenden Sie unmittelbar vor Antragstellung und Verwendungsnachweis ausschließlich die im Portal aktuell bereitgestellten Formulare und Hinweise.
// NÄCHSTER SCHRITT
Wir sagen Ihnen, ob sich der Antrag lohnt.
In einem kurzen Gespräch klären wir, welche der drei Beratungen zu Ihrer Situation passt, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welchen Eigenanteil Sie realistisch einplanen sollten. Unsere BAFA-Unternehmens-Nr. lautet 228940 – den passenden Textvorschlag für den Beratungsgegenstand erhalten Sie direkt von uns.
„Förderung ist kein Selbstzweck. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn die Beratung dahinter wirklich etwas verändert.“
Jürgen Hauck – Geschäftsführer bettERProjects GmbH
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