Partnerbedingungen
Die verbindlichen Regeln für die Teilnahme am betterPARTNER-Programm — für Expertenpartner, Tippgeber, Vertriebspartner, Integrationspartner und Kanzleipartner gleichermaßen. Über das Inhaltsverzeichnis springen Sie direkt zum Paragraphen, der Sie betrifft.
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am betterPARTNER-Programm der bettERProjects GmbH. Sie sind bei der Anmeldung ausdrücklich zu bestätigen und gelten für alle Partnerrollen gleichermaßen.
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; bei Widersprüchen gehen diese Partnerbedingungen vor. Die jeweils geltenden Sätze finden Sie in der Konditionsübersicht.
Kundenschutz gilt in beide Richtungen. Ihre Kunden bleiben Ihre Kunden. Die verbindlichen Regeln dazu stehen in Ziffer 4.
01Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
- Diese Partnerbedingungen gelten zwischen der bettERProjects GmbH, Brüsseler Ring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Hauck (nachfolgend „bettERProjects“) und der Person oder dem Unternehmen, das sich zur Teilnahme am betterPARTNER-Programm anmeldet (nachfolgend „Partner“).
- Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Gegenstand ist die Zusammenarbeit bei der Vermittlung, dem Vertrieb, der Einführung oder der Erbringung von Leistungen und Produkten von bettERProjects. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn bettERProjects ihnen in Textform zustimmt.
02Partnerrollen
- Das Programm umfasst die Rollen Expertenpartner, Tippgeber, Vertriebspartner, Integrationspartner und Kanzleipartner. Die Rollen sind kombinierbar; maßgeblich sind die bei der Anmeldung gewählten und von bettERProjects bestätigten Rollen.
- Die Erweiterung um weitere Rollen ist jederzeit in Textform möglich und bedarf der Bestätigung durch bettERProjects.
- Der Reseller-Status ist eine gesonderte Stufe der Rolle Integrationspartner. Er setzt die Partnerstufe Certified sowie eine gesonderte Vereinbarung voraus.
- Der Kanzleipartner ist eine Ausprägung der Rolle Integrationspartner für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien. Für jeden vom Kanzleipartner registrierten und von bettERProjects bestätigten Mandanten stellt bettERProjects einen Arbeitsplatz betterFiBu für die Dauer der Partnerschaft unentgeltlich bereit. Jeder weitere Arbeitsplatz, höhere Tarifstufen und weitere Module sind entgeltpflichtig; die Vergütung nach Ziffer 5 bemisst sich ausschließlich nach diesen entgeltpflichtigen Leistungen. Der Anspruch auf den unentgeltlichen Arbeitsplatz endet mit der Beendigung der Partnerschaft; bettERProjects bietet dem Mandanten die Fortführung in diesem Fall zu den regulären Konditionen an.
03Stellung des Partners
- Der Partner ist selbstständiger Unternehmer. Ein Arbeits-, Anstellungs- oder Handelsvertreterverhältnis wird durch diese Bedingungen nicht begründet.
- Der Partner unterliegt keinen Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsmitteln. Vereinbarte Qualitätsstandards, Termine und Abnahmekriterien bleiben davon unberührt.
- Der Partner ist für seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie für Gewerbeanmeldungen und Versicherungen selbst verantwortlich.
- Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von bettERProjects Erklärungen abzugeben, Angebote zu zeichnen oder Verträge zu schließen, soweit ihm dies nicht ausdrücklich in Textform eingeräumt wurde.
04Leadregistrierung, Kundenschutz
- Vergütungsansprüche entstehen nur für Kunden, die der Partner vor der Kontaktaufnahme durch bettERProjects registriert und für die bettERProjects die Registrierung bestätigt hat.
- Eine Registrierung wird nicht bestätigt, wenn der Kunde bereits als Interessent oder Kunde bei bettERProjects geführt wird oder bereits für einen anderen Partner registriert ist.
- Die bestätigte Registrierung gilt für zwölf Monate ab Bestätigung. Kommt in diesem Zeitraum ein Vertrag zustande, bleibt die Zuordnung für die Dauer der Kundenbeziehung bestehen.
- Kommt in diesem Zeitraum kein Vertrag zustande, erlischt die Zuordnung. Eine erneute Registrierung ist möglich.
Kundenschutz zugunsten des Partners
- Die Kunden des Partners bleiben Kunden des Partners. bettERProjects tritt gegenüber diesen Kunden nicht als Wettbewerber des Partners auf und bietet ihnen keine Leistungen an, die der Partner selbst erbringt.
- bettERProjects nutzt die vom Partner übermittelten Kundendaten ausschließlich für das gemeldete Vorhaben und die gemeinsame Zusammenarbeit. Eine Nutzung für eigene Werbung, für den Vertrieb weiterer Leistungen außerhalb des gemeldeten Vorhabens oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Partners in Textform.
- bettERProjects nimmt zu einem zugeordneten Kunden nur mit Wissen des Partners Kontakt auf. Auf Wunsch des Partners läuft die gesamte Kommunikation über den Partner; bettERProjects tritt gegenüber dem Kunden dann nicht in Erscheinung.
- Der Partner entscheidet über seine Sichtbarkeit beim Kunden. Ob er bettERProjects als Unterauftragnehmer einsetzt, gemeinsam mit bettERProjects auftritt oder den Kunden übergibt, ändert nichts an der Zuordnung des Kunden zum Partner.
- bettERProjects wirbt weder Kunden noch Mitarbeiter des Partners ab.
- Nach Beendigung der Partnerschaft führt bettERProjects bestehende Verträge mit zugeordneten Kunden fort. Die Beschränkungen nach den Ziffern 4.5 bis 4.7 gelten für weitere zwölf Monate fort, soweit sie der Erfüllung dieser Verträge nicht entgegenstehen.
Kundenschutz zugunsten von bettERProjects
- Kunden, die bettERProjects dem Partner zur Leistungserbringung zuweist, bleiben Kunden von bettERProjects. Der Partner tritt bei diesen Kunden weder in Eigenakquise noch für eigene Rechnung oder für Dritte auf, und zwar für die Dauer der Partnerschaft und zwölf Monate darüber hinaus.
- Verstöße gegen die Ziffern 4.5 bis 4.11 berechtigen die jeweils andere Seite zur Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 10.3.
05Vergütung
- Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Rolle und der Art der vermittelten Leistung. Die jeweils geltenden Sätze sind in der Konditionsübersicht des Programms veröffentlicht und Bestandteil dieser Bedingungen.
- Abonnementleistungen. Die Vergütung wird als Anteil am Netto-Abonnementumsatz des zugeordneten Kunden laufend gezahlt, solange der Kunde zahlt und die Partnerschaft besteht.
- Dienstleistungen. Die Vergütung wird als Anteil an der Marge gezahlt. Marge ist der Nettoerlös abzüglich des vereinbarten Liefersatzes, vor Gemeinkosten.
- Nachlässe an den Kunden mindern die Bemessungsgrundlage entsprechend. Nachlässe über 15 Prozent bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.
- Storniert, mindert oder erstattet bettERProjects eine Leistung, entfällt der darauf entfallende Vergütungsanspruch anteilig. Bereits gezahlte Beträge werden mit künftigen Abrechnungen verrechnet.
- Alle genannten Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
06Abrechnung
- Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Gutschriftverfahren. Der Partner muss keine Rechnung stellen.
- Maßgeblich sind die bei bettERProjects tatsächlich vereinnahmten Zahlungen des Kunden.
- Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform geltend zu machen.
07Pflichten des Partners
- Der Partner tritt gegenüber Dritten sachlich und wahrheitsgemäß auf und macht keine Zusagen zu Leistungsumfang, Terminen oder Preisen, die nicht mit bettERProjects abgestimmt sind.
- Der Partner unterlässt unlautere Werbung, insbesondere unerlaubte Telefonwerbung, unerlaubte E-Mail-Werbung und irreführende Angaben.
- Der Partner beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere bei der Übermittlung von Kontaktdaten Dritter.
- Der Partner informiert bettERProjects unverzüglich über Umstände, die der Zusammenarbeit entgegenstehen können, insbesondere über Interessenkonflikte.
08Marke und Auftritt
- bettERProjects räumt dem Partner für die Dauer der Partnerschaft das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Kennzeichnung als betterPARTNER im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden.
- Umfang und Gestaltung richten sich nach der jeweiligen Partnerstufe und den Vorgaben von bettERProjects.
- Mit Beendigung der Partnerschaft ist die Verwendung unverzüglich einzustellen.
09Vertraulichkeit
- Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht offenkundigen Informationen vertraulich, insbesondere Kunden-, Preis- und Kalkulationsdaten.
- Diese Pflicht besteht für drei Jahre über das Ende der Partnerschaft hinaus fort.
10Laufzeit und Kündigung
- Die Partnerschaft beginnt mit der Bestätigung der Anmeldung durch bettERProjects und läuft auf unbestimmte Zeit.
- Beide Seiten können die Partnerschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres in Textform kündigen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Verstößen gegen Ziffer 7, bei Rufschädigung oder bei Zahlungsunfähigkeit einer Seite.
11Folgen der Beendigung
- Mit Wirksamwerden der Beendigung enden alle laufenden Vergütungsansprüche des Partners vollständig. Ein Nachlauf oder ein Bestandsschutz auf zugeordnete Kunden wird nicht gewährt.
- Ansprüche aus Abrechnungszeiträumen, die vor dem Beendigungszeitpunkt abgeschlossen wurden, bleiben bestehen und werden im nächsten regulären Lauf abgerechnet.
- Laufende Projekte werden nach den dafür getroffenen Einzelvereinbarungen zu Ende geführt.
12Haftung
- bettERProjects haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet bettERProjects nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn des Partners, insbesondere für nicht zustande gekommene Abschlüsse, ist ausgeschlossen.
13Änderungen
- bettERProjects kann diese Bedingungen sowie die Konditionsübersicht mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern.
- Widerspricht der Partner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
- Bei Widerspruch gilt die bisherige Fassung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin fort.
- Bereits entstandene Ansprüche bleiben von Änderungen unberührt.
14Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von bettERProjects.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden oder im Vertrag eine Lücke offenbar werden, wird dadurch die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


