Lieferantenbedingungen
Geschäfts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen für Auftragnehmer der bettERProjects GmbH. Über das Inhaltsverzeichnis springen Sie direkt zum gewünschten Abschnitt.
01Geschäftsvereinbarungen
- Vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen im Rahmen eines mit der Auftraggeberin geschlossenen Vertragsverhältnisses werden nur anerkannt und gelten als abgenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung zumindest in Form einer E-Mail durch die Auftraggeberin vorliegt.
- Die bei einem Vertragsverhältnis entstehenden Kosten sind im Vorfeld von der Auftragnehmerin zu benennen und von der Auftraggeberin zu bestätigen. Überschreiten die in dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis von der Auftraggeberin in Auftrag gegebenen Leistungen das Auftragsvolumen von 600,00 €, bedarf es zu einem gültigen Vertragsabschluss stets der dauerhaft verkörperten Schriftform. Eine E-Mail der Auftraggeberin gilt im vorgenannten Fall nicht als Auftragserteilung und begründet keinen Vertrag.
- Abrechnungen der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nach Aufwand werden, außer in dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis wurde explizit etwas anderes vereinbart, nicht akzeptiert.
- Die Rechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Werken liegen ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die erstellten Arbeitsdaten sind nach Abnahme zu übergeben.
- Die Auftraggeberin kann vom erteilten Auftrag zurücktreten, sofern die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung zum vereinbarten Liefertermin keine Abnahme durch die Auftraggeberin erhalten hat und die Auftraggeberin die Abnahme verweigern durfte oder die Leistung nicht abnahmefähig ist.

