Skip to main content
Hit enter to search or ESC to close
Close Search
bettERProjectsbettERProjects
Menu
  • betterFiBu
  • betterSolution
    • nach Abteilung
      • Geschäftsführer
      • FiBu & LoBu
      • Marketing & Vertrieb
      • Einkauf
      • AV & Produktion
    • nach Branche
      • Maschinenbau
      • Anlagenbau
    • nach Phase
      • Optimierung
      • Krise
      • Wachstumsschmerzen
  • betterConsulting
    • betterPM
    • betterFINANCE
    • betterCHECK
    • betterM&A
  • betterProducts
    • bettERPlanning (APplus)
    • betterBI
    • betterCRM
    • betterSMAPP
  • Über uns
    • betterTeam
    • betterStudent
    • betterPartner
  • +49 800 17111974
  • Partner werden

    Startseite » Lieferantenbedingungen

    Rechtliches

    Lieferantenbedingungen

    Geschäfts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen für Auftragnehmer der bettERProjects GmbH. Über das Inhaltsverzeichnis springen Sie direkt zum gewünschten Abschnitt.

    Stand: 26. März 2026bettERProjects GmbHGeltung: B2B (§ 14 BGB)
    Inhaltsverzeichnis
    1. Geschäftsvereinbarungen
    2. Vertraulichkeitsvereinbarungen
    3. Definition vertraulicher Informationen
    4. Geheimhaltungsverpflichtung
    5. Rechte an den Informationen
    6. Keine Haftung für die Informationen
    7. Keine Akquisition mit erhaltenen Informationen
    8. Rückgabe
    9. Sonstiges
    Zwischen … – Auftragnehmer – und – Auftraggeberin – bettERProjects GmbH, Brüsseler Ring 14 | 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Hauck. Das vorstehend als Auftragnehmer aufgeführte Unternehmen erkennt die nachfolgenden Geschäfts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen an und verpflichtet sich, diese bei der Ausübung seiner Tätigkeit für die Auftraggeberin einzuhalten als auch danach einzuhalten.

    01Geschäftsvereinbarungen

    • Vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen im Rahmen eines mit der Auftraggeberin geschlossenen Vertragsverhältnisses werden nur anerkannt und gelten als abgenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung zumindest in Form einer E-Mail durch die Auftraggeberin vorliegt.
    • Die bei einem Vertragsverhältnis entstehenden Kosten sind im Vorfeld von der Auftragnehmerin zu benennen und von der Auftraggeberin zu bestätigen. Überschreiten die in dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis von der Auftraggeberin in Auftrag gegebenen Leistungen das Auftragsvolumen von 600,00 €, bedarf es zu einem gültigen Vertragsabschluss stets der dauerhaft verkörperten Schriftform. Eine E-Mail der Auftraggeberin gilt im vorgenannten Fall nicht als Auftragserteilung und begründet keinen Vertrag.
    • Abrechnungen der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nach Aufwand werden, außer in dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis wurde explizit etwas anderes vereinbart, nicht akzeptiert.
    • Die Rechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Werken liegen ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die erstellten Arbeitsdaten sind nach Abnahme zu übergeben.
    • Die Auftraggeberin kann vom erteilten Auftrag zurücktreten, sofern die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung zum vereinbarten Liefertermin keine Abnahme durch die Auftraggeberin erhalten hat und die Auftraggeberin die Abnahme verweigern durfte oder die Leistung nicht abnahmefähig ist.

    02Vertraulichkeitsvereinbarungen

    Da die Auftraggeberin im Rahmen des mit der Auftragnehmerin geschlossenen Vertragsverhältnisses dieser vertrauliche Informationen, welche auch von Dritten stammen können, zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese ebenfalls vertraulich zu behandeln. Darunter wird insbesondere von beiden Vertragsparteien das Nachfolgende verstanden.

    03Definition vertraulicher Informationen

    Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche von der Auftraggeberin dem Auftragnehmer mündlich, schriftlich oder in sonstiger (z. B. elektronischer) Weise offenbarten Informationen, welche dieser für die Erfüllung seines Auftrags benötigt oder welche ihm/ihr im Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit überlassen wurden. Im Einzelnen werden folgende übergebenen Informationen als vertraulich behandelt (sollte hier nichts eingetragen werden, bezieht sich die Vereinbarung auf alle dem Auftragnehmer überlassenen Informationen sowie damit im Zusammenhang stehenden technischen und wirtschaftlichen Informationen): Daten, Zeichnungsentwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Spezifikationen, Messergebnisse, Berechnungsverfahren, Muster, geheimes technisches Know-how oder noch nicht veröffentlichte Anmeldungen technischer Schutzrechte. Darüber hinaus können dem Auftragnehmer auch personenbezogene Daten überlassen werden; in diesem Fall ist auf die Einhaltung der jeweils gültigen Datenschutzgesetze zu achten.

    04Geheimhaltungsverpflichtung

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche unter II. 1. an ihn übergebenen Informationen nur den folgenden Vertrauenspersonen zugänglich zu machen: Sollten oben unter II. 2.1 keine Vertrauenspersonen definiert sein, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die vertraulichen Informationen nur solchen Arbeitnehmern, dienstvertraglich Verpflichteten, freien Mitarbeitern und auf sonstige Weise für den Auftragnehmer tätigen natürlichen oder juristischen Personen zugänglich zu machen, die sie für den Zweck des zugrunde liegenden Auftragsverhältnisses notwendigerweise benötigen. An Dritte darf der Auftragnehmer weder vertrauliche Informationen noch Auskünfte bezüglich des zugrunde liegenden Vertrages weiterleiten noch diese in irgendeiner Form zugänglich machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, die ihm überlassenen vertraulichen Informationen sowie Auskünfte über das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nur den benannten Mitarbeitern der Auftraggeberin zu offenbaren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche von der Auftraggeberin erhaltenen Informationen, soweit diese nicht auch öffentlichen Quellen zu entnehmen sind, als vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zur Geheimhaltung der von der Auftraggeberin überlassenen Informationen zu treffen — dies auch gegenüber eigenen Mitarbeitern, sofern diese nicht nach II. 2. dieser Vereinbarung berechtigt sind, die Informationen der Auftraggeberin einzusehen.

    05Rechte an den Informationen

    Die Auftraggeberin räumt der Auftragnehmerin durch diese Vereinbarung weder Lizenzen oder sonstige Rechte gleich welcher Art ein, insbesondere keine Namensrechte sowie keine Rechte an Patenten, Gebrauchsmustern und/oder Marken sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechten; noch ergibt sich aus dieser Vereinbarung eine entsprechende Pflicht, derartige Rechte einzuräumen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht zur Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen auf ihre Informationen vor. Auch wird der Auftragnehmer aufgrund der unter dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen weder Rechte auf Vorbenutzung bezüglich des Inhalts derartiger Schutzrechtsanmeldungen herleiten noch dagegen den Einwand offenkundiger Vorbenutzung geltend machen.

    06Keine Haftung für die Informationen

    Die Auftraggeberin übernimmt keine Haftung hinsichtlich der offenbarten Informationen, insbesondere nicht für deren Fehlerfreiheit, Vollständigkeit und Brauchbarkeit. Die Auftraggeberin haftet nicht dafür, dass die Benutzung der Informationen nicht in gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden beim Auftragnehmer verursacht.

    07Keine Akquisition mit den erhaltenen Informationen

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere den Kundendaten der Auftraggeberin, weder eigene Akquisition zu betreiben noch Dritten diese Informationen zur Akquisition zugänglich zu machen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, die ihm von der Auftraggeberin zugänglich gemachten Informationen weder auf den Geschäftsfeldern Software-Individualprojekte, ERP-Software noch Projektcontrolling zum Verkauf von Software oder den mit dem Verkauf solcher Software einhergehenden oder ergänzenden Dienstleistungen zu nutzen.

    08Rückgabe

    Alle von der Auftraggeberin dem Auftragnehmer in Form von Schriftstücken, Zeichnungen, sonstigen Unterlagen, Datenträgern, auf Datenträgern verkörperten Daten o. ä. überlassenen Gegenstände bleiben Eigentum der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer wird hiervon nur Kopien, Abschriften (gleich ob in papierener, elektronischer oder sonstiger Form) o. ä. anfertigen, soweit es zum Zwecke des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses notwendig ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die unter 5.1 genannten Gegenstände (einschließlich angefertigter Kopien, Abschriften o. ä.) innerhalb einer von der Auftraggeberin vorgegebenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung der Auftraggeberin oder spätestens nach Beendigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses vollständig an die Auftraggeberin zurückzusenden oder zu vernichten. Über die Vernichtung der überlassenen Unterlagen und Dateien lässt der Auftragnehmer der Auftraggeberin ein Protokoll zukommen. Sofern es der Auftragnehmer ausdrücklich unter Angabe sachlicher Gründe wünscht, kann nach freiem Ermessen der Auftraggeberin eine Kopie der Informationen zu Beweiszwecken gehalten werden.

    09Sonstiges

    Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen — ausgenommen Ziffer I 2, diese gilt stets — zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieser Vertrag unterliegt allein dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand für alle sich zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe in Deutschland. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der zwischen den Parteien geschlossenen Vertragsverhältnisse gegen geltendes oder künftiges Recht verstoßen, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine gesetzlich statthafte Regelung ersetzen, welche dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer von den Parteien übereinstimmend festgestellten Vertragslücke. Evtl. konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen" des/der Auftragnehmers/Auftragnehmerin haben im Rahmen der hier vereinbarten Zusammenarbeit keine Gültigkeit. Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin wurde explizit darauf hingewiesen.
    Zur Kenntnis genommen
    Ort, Datum
    Unterschrift Auftragnehmer
     
    bettERProjects
    Klartext statt Beraterzirkus.
    Lösungen für den Mittelstand.
    Klartext statt Beraterzirkus // Wachstum braucht Richtung // Weniger Chaos. Mehr ERPfolg. // Lösungen für den Mittelstand //  Klartext statt Beraterzirkus // Wachstum braucht Richtung // Weniger Chaos. Mehr ERPfolg. // Lösungen für den Mittelstand // 
    Wir sind bei der BAFA gelistet und können Ihnen geförderte Beratung anbieten // Wir sind bei der BAFA gelistet und können Ihnen geförderte Beratung anbieten //  Wir sind bei der BAFA gelistet und können Ihnen geförderte Beratung anbieten // Wir sind bei der BAFA gelistet und können Ihnen geförderte Beratung anbieten // 
    Eigenentwicklung betterFiBu
    Digitale Finanzbuchhaltung – aus Buchhaltung wird Steuerung. Mehr erfahren →

    Kontakt

    bettERProjects GmbH
    Brüsseler Ring 14
    76344 Eggenstein-Leopoldshafen
    Besuchsadresse
    Mannheimer Str. 14B
    76344 Eggenstein-Leopoldshafen
    E-Mail
    info@betterprojects.de
    Kostenfrei
    +49 800 17 11 1974

    Rechtliches

    AGB Lieferantenbedingungen Widerruf Cookie-Richtlinie Datenschutz Impressum Haftungsausschluss
    © 2026 bettERProjects GmbH Klartext statt Beraterzirkus. Wachstum braucht Richtung.
    Close Menu
    • betterFiBu
    • betterSolution
      • nach Abteilung
        • Geschäftsführer
        • FiBu & LoBu
        • Marketing & Vertrieb
        • Einkauf
        • AV & Produktion
      • nach Branche
        • Maschinenbau
        • Anlagenbau
      • nach Phase
        • Optimierung
        • Krise
        • Wachstumsschmerzen
    • betterConsulting
      • betterPM
      • betterFINANCE
      • betterCHECK
      • betterM&A
    • betterProducts
      • bettERPlanning (APplus)
      • betterBI
      • betterCRM
      • betterSMAPP
    • Über uns
      • betterTeam
      • betterStudent
      • betterPartner
    • +49 800 17111974
    • Partner werden
    // kontakt

    Wir melden uns bei Ihnen

    Name und E-Mail genügen — den Rest klären wir persönlich.

    betterTeam

    Jürgen Hauck

    Geschäftsführer · bettERProjects GmbH

    Ich bin Jürgen – Unternehmer, Entwickler und Mentor mit einer breiten akademischen und beruflichen Basis. Mit einem Master in Business Consulting (M.BC.), einem Diplom in Wirtschaftsinformatik (DH) sowie Abschlüssen als Bankkaufmann, zertifizierter Immobilienmakler (IHK), IHK-Ausbilder, Datenschutzbeauftragter und Scrum Master bringe ich technisches Know-how und betriebswirtschaftliches Denken zusammen – und lerne nie aus: Aktuell vertiefe ich mein Wissen mit dem Studium zum Legal Management (LLM) im Bereich Unternehmensrecht.

    Was mich antreibt, ist nicht der nächste Auftrag – sondern der nächste Durchbruch. Ich glaube daran, dass echte Wirkung entsteht, wenn man junge, hungrige Talente findet, sie konsequent fördert und gemeinsam etwas aufbaut. Genau das tue ich mit betterstudent.fun – einem Projekt, das Mentoring für angehende Unternehmer und Entwickler greifbar macht. Aus gutem Mentoring kann eine Ausgründung werden. Das ist kein Zufall – das ist das Ziel.

    Mein Blick geht dabei zunehmend über den deutschsprachigen Raum hinaus: Ich baue aktiv Brücken nach Südafrika, um in einer kompatiblen Zeitzone mit qualifizierten, motivierten Fachkräften zusammenzuarbeiten – international, effizient und auf Augenhöhe.

    Privat bin ich Vater von drei Kindern – was mich täglich daran erinnert, dass Verantwortung kein Konzept ist, sondern gelebte Praxis.

    Jürgen Hauck
    // unternehmenscheck

    Jetzt kostenfrei buchen

    20-Seiten-PDF. 72 Stunden. Kein Termin, keine Rückfrage — nur die Wahrheit.

    // ready to commit?

    Werde Teil der Crew

    Bewerben dauert keine 3 Minuten. Keine Lebenslauf-Pflicht – wir wollen wissen, wer du bist.

    // 01 — about you
    // 02 — wo bist du gerade?
    // 03 — deine skills

    Mehrfachauswahl. Auch wenn du sie noch lernst – haken setzen.

    // 04 — warum du?

    Konkrete Projekte oder Erfahrungen wirken mehr als Floskeln.

    // 05 — zeig dich

    Alles optional. Aber: zeigen schlägt erzählen.

    // 06 — kurze sicherheitsfrage

    Damit keine Bots durchkommen.

    // antwort meist innerhalb von 2 werktagen

    Direkter Draht

    Reden wir über Ihren ERPfolg.

    Klartext statt Beraterzirkus. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

    • Antwort innerhalb 1 Werktags oder 24 Stunden
    • 25 Jahre ERP-Erfahrung
    • 70+ Mittelstandskunden
    • Keine Phrasen, kein Folientheater

    Lassen Sie uns direkt sprechen:

    +49 800 17111974

    // Anfrage senden

    Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
    Datenschutz *
    Wird geladen
    Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
    Datenschutz *
    Wird geladen

    Zum Newsletter anmelden

    Wir informieren Sie gerne über Neuigkeiten, neue Angebote und Events. Geben Sie uns die Gelegenheit dazu. Wir sichern Ihnen zu, dass wir zwar regelmäßig Informationen schicken, aber auch nicht häufiger als einmal monatlich.

    Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
    Name *
    Wird geladen