Datenschutzberatung
Datenschutz betrachten viele äußerst zwiegespalten. Die Vorschriften sind komplex und zahlreich. Viele Unternehmen scheuen dieses Thema, wie der Teufel das Weihwasser.
Aus gutem Grund? Es gibt nunmal diese Vorschriften und die Einhaltung dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Ob Ihnen oder uns das gefällt spielt keine Rolle. Meist zieht der Beginn eines Datenschutzprojektes einen Rattenschwanz an Maßnahmen nach sich.
Nachdem wir Ihnen nun aufgezeigt haben, dass auch wir dieses Thema äußerts differenziert betrachten, fassen wir Ihren Schmerz gerne in einer konkreten Aussage zusammen.
Datenschutz wird Ihr Unternehmen weder effizienter noch ertragreicher machen. Im Gegenteil… es verursacht Kosten und kostet Zeit und Nerven. Deshalb ist es wichtig dieses Thema effizient anzugehen.
Sie warten erst einmal ab?
Das ist eine Einstellung, die Sie teuer zu stehen kommen kann. Hier führen wir gerne an, dass diese Einstellung zu Haftungsrisiken und Bußgeldern führen kann. Auch können Imageschäden die Folge sein. Stellen Sie sich einfach vor Ihre Unternehmen gerät durch ein Datenleck in die Presse. Dies kann fatale Folgen für die Existenz Ihre Unternehmens haben.
Sie planen Ihre eigenen Mitarbeiter damit zu beauftragen? Dann sollten Sie sich vorher sehr genau über die möglichen Zielkonflikte Gedanken machen und ob diese überwindbar sind.
Wenn Sie als Entscheider dem Thema nicht die nötige Aufmerksamkeit schenken, wird der Datenschutz in Ihrem Unternehmen nie den richtigen Stellenwert einnehmen können.
Gilt die DSGVO auch für Zahnärzte?
Für Zahnärzte gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genauso wie für andere Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern regelt und deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherstellt.
Für Zahnärzte bedeutet die DSGVO, dass sie bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, um die Datenschutzvorschriften einzuhalten. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte der DSGVO für Zahnärzte:
- Datenschutzerklärung:
Zahnärzte müssen eine Datenschutzerklärung bereitstellen, die transparent und verständlich darüber informiert, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, sowie über die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre Daten. - Einwilligung:
Zahnärzte müssen sicherstellen, dass sie eine gültige Einwilligung von den Patienten einholen, bevor sie deren personenbezogene Daten verarbeiten. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert, spezifisch und unmissverständlich sein. - Datensicherheit:
Zahnärzte müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Diebstahl zu schützen. - Auftragsverarbeitungsverträge:
Wenn Zahnärzte Dienstleister oder Auftragsverarbeiter (z. B. IT-Dienstleister) mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragen, müssen sie mit diesen Verträge abschließen, die die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß der DSGVO erfüllen. - Datenschutz-Folgenabschätzung:
In bestimmten Fällen müssen Zahnärzte eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, um potenzielle Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu bewerten, bevor sie neue Verarbeitungstätigkeiten durchführen, die ein hohes Risiko für den Datenschutz darstellen könnten. - Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen:
Zahnärzte müssen Datenschutzverletzungen den Aufsichtsbehörden und den betroffenen Personen innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme melden, es sei denn, die Verletzung ist unwahrscheinlich, ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darzustellen.
Es ist wichtig, dass Zahnärzte die Anforderungen der DSGVO verstehen und umsetzen, um sicherzustellen, dass sie den Datenschutzbestimmungen gerecht werden und die Rechte ihrer Patienten respektieren.
Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten sie sich an Datenschutzexperten wenden oder relevante Leitlinien und Ressourcen der Datenschutzbehörden konsultieren.
Sie planen Ihre Mitarbeiter auf Schulungen zu schicken?
Das ist tendenziell eine gute Idee, allerdings nur unter einer Voraussetzung. Ihre Mitarbeiter müssen ein Verständnis von Datenschutz und der daraus resultierenden Einhaltung desselben haben.
Es ist aber nicht empfehlenswert, dass Ihre Mitarbeiter den Datenschutz komplett selbständig in Ihrem Unternehmen umsetzen. Ganz wesentlich ist hier die notwendige Objektivität und auch ein hohes Maß an Erfahrung. Beides bieten unsere Experten.
Sie finden schon einen Berater?
Es gibt schwerwiegende Unterschiede in der Beratung. Dabei gibt es Angebote, die auf den ersten Blick günstig wirken und eine schnelle Umsetzung versprechen, aber zu welchem Preis.
Werden dabei Ihre Risiken wirklich minimiert? Wir konzentrieren uns darauf Risiken und Problem zu identifizieren und die richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen aufzunehmen, umzusetzen und abzuschließen. Jeder kann sich zum Datenschutzbeauftragten qualifizieren.
Nachdem aber viele Themen stark mit der IT verknüpft sind, sollten der Berater auch umfassende Kenntnisse in diesem Bereich vorweisen können. Hier besitzen wir ein Know How, das wir über Jahrzehnte aufgebaut haben. Dadurch ist es uns möglich Sie umfassend zu betreuen.
Welche Strafen drohen, wenn man die DSGVO nicht beachtet?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht empfindliche Strafen für Verstöße gegen ihre Bestimmungen vor. Die Höhe der Strafen hängt von der Art, dem Ausmaß und der Dauer des Verstoßes ab. Zu den möglichen Strafen gehören:
- Bußgelder:
Die DSGVO ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen gegen Unternehmen und Organisationen zu verhängen, die gegen ihre Bestimmungen verstoßen. Die Bußgelder können je nach Art des Verstoßes bis zu 20 Millionen Euro oder, bei Unternehmen, bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. - Verwarnungen und Anweisungen:
Die Aufsichtsbehörden können Verwarnungen oder Anweisungen aussprechen, um Unternehmen und Organisationen dazu zu bringen, die DSGVO-Bestimmungen zu beachten und Verstöße zu beheben. Diese Maßnahmen können mit weiteren rechtlichen Konsequenzen verbunden sein, wenn die Verstöße nicht behoben werden. - Untersuchungen und Audits:
Die Aufsichtsbehörden können Untersuchungen und Audits durchführen, um Verstöße gegen die DSGVO aufzudecken und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überprüfen. Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, bei diesen Untersuchungen mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen. - Zivilrechtliche Klagen:
Personen, deren Datenschutzrechte verletzt wurden, können zivilrechtliche Klagen gegen Unternehmen und Organisationen einreichen, die gegen die DSGVO verstoßen haben. Dies kann zu Schadensersatzforderungen und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Die DSGVO sieht also eine breite Palette von Sanktionen vor, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Organisationen die Datenschutzbestimmungen einhalten und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.
Die Höhe der Strafen wird in der Regel im Einzelfall von den Aufsichtsbehörden festgelegt und kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die Schwere des Verstoßes, die Art der verarbeiteten Daten und die Größe des Unternehmens.